Wir arbeiten für Sie- Sie sparen Steuern-
Malerarbeiten bei Finanzamt jetzt absetzbar !!!

Wussten Sie schon, dass für Sie seit 01.01.2006 eine Steuerspar- Möglichkeit besteht?
Eigentümer und Mieter eines selbstgenutzen Einfamilienhauses oder einer Wohnung können Steuern sparen und Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen! Dies gilt für die Kosten von Handwerkerleistungen, die nach dem 31.12.2005 gezahlt wurden.

Der Steuerbonus beträgt gemäß § 35a Abs.2 S.2 EStG pro Haushalt und Jahr 20% von max. 3000 € der Handwerkerkosten. Das entspricht maximal 600 €.

Worauf Sie achten sollten:
Die Steuervergünstigung wird nur für Handwerkerrechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für Leistungen im und am Haus (nicht außerhalb) im Rahmen von Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten gewährt. Begünstigt werden nur die Arbeitskosten inkl. Mehrwertsteuer, nicht die Materialkosten, die auf der Rechnung seperat ausgeweisen werden müssen. Der Betrag - ganz wichtig! - ist auf das Konto des Dienstleisters überweisen. Ihrer Steuererklärung müssen Sie dann die Rechnung und den Kontoauszug bzw. den Überweisungsbeleg beifügen. Barzahlung und eine entsprechende Quittung reichen nicht aus!
Der Steuerbonus wird wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zusammen mit den einzureichenden Handwerkerrechnungen für das abgelaufene Jahr beim Finanzamt geltend gemacht.

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen gibt es Grenzen:
Der Steuerbonus kann nicht genutzt werden, wenn diese Rechnungen in der Einkommenssteuererklärung bereits z.B. als Betriebs- oder Sonderausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht wurden.

Wissen sollten Mieter allerdings auch, dass sie die Kosten nur dann geltend machen können, wenn sie die Kosten auch endgültig selbst tragen und sich nicht vom Vermieter erstatten lassen. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin.

Nähere Informationen zu dieser Regelung und welche Leistungen unter Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu verstehen sind, entnehmen Sie bitte dem Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, den Sie hier als pdf-Datei (ca. 460 KB) downloaden können.

Beispiel:
Ein Maler wird mit der Renovierung von 3 Zimmern beauftragt. Die Rechnung beläuft sich auf 1500 € zzgl. 16% Mehrwertsteuer. Davon betragen die Materialkosten 250 € und die Arbeitskosten 750 €.
Wie kann ich den Steuerbonus errechnen?

Arbeitskosten Maler 750 €
+ 16% MwSt 120 €
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  870 €
davon 20% Steuerbonus 174€
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